Teilnahmebedingungen IAESTE FirmenShuttle 2022

1. Definition

Beim IAESTE FirmenShuttle (nachfolgend „FirmenShuttle“) handelt es sich um eine Reihe von
Studierendenexkursionen, veranstaltet von der IAESTE Graz, einem eingetragenen ehrenamtlichen Verein mit Sitz in der Inffeldgasse 10, 8010 Graz (nachfolgend „Veranstalter“). Die FirmenShuttle Exkursionen finden vorwiegend in Österreich und zwar auf dem Grund und Boden bzw in den Werken der teilnehmenden Unternehmen (nachfolgend „Partner“) statt. Studierende und Absolventen/Absolventinnen von Universitäten, Fachhochschulen und Höheren Technischen Lehranstalten, die am FirmenShuttle teilnehmen, sowie alle weiteren TeilnehmerInnen des FirmenShuttles werden nachfolgend als “Teilnehmer” bezeichnet.

2. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet – abgesehen von den gesetzlich vorgesehenen unabdingbaren Fällen – weder für Personen-, Sach- noch für sonstige Schäden, die den Partnern oder den Teilnehmern im Zuge der Organisation oder der Durchführung des FirmenShuttles entstehen. Ganz ausdrücklich wird jegliche Haftung ausgeschlossen, die im Zuge einer leicht- oder grobfahrlässigen Unachtsamkeit entsteht.

3. Rücktritt

Sollte ein Partner die Teilnahme am FirmenShuttle stornieren, findet die Exkursion zu diesem Unternehmen nicht statt. Auch bei sonstigen Ereignissen, die einer erfolgreichen Durchführung der Exkursion im Wege stehen, behält sich der Veranstalter die Stornierung der Exkursion vor. Weiters behält sich der Veranstalter das Recht vor Exkursionen zu verschieben, zu ändern oder zu kürzen, sofern es der Zweckmäßigkeit entspricht. Es bestehen seitens des Teilnehmers keine Forderungen gegenüber dem Veranstalter. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, ohne Angabe von Gründen Teilnehmer von der Exkursion auszuschließen.

4. Verhalten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen des Veranstalters und des Partners vor Ort Folge zu leisten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei Exkursionen sensible Arbeitsumgebungen betreten werden und daher jegliche Ton- und Filmaufnahmen im Werk untersagt sind, sofern dies nicht ausdrücklich seitens des Partners und des Veranstalters im Rahmen der Exkursion gestattet wurde. Insbesondere gilt dieses Verbot für jegliche Bildaufnahmen mittels Klein-Kameras oder Smartphones. Sollte der Partner die Hinterlegung dieser Geräte für den Eintritt in das Werk fordern, erklärt sich der Teilnehmer dazu bereit, dieser Aufforderung gewissenhaft Folge zu leisten. Im Falle der Erlaubnis der Anfertigung von privaten Aufnahmen seitens des Partners und des Veranstalters , ist selbstständig auf etwaige Personenrechte acht zunehmen, insbesondere bei einer Weiterverbreitung oder Veröffentlichung dieser Aufnahmen online sowie auf Social-Media Plattformen.

5. Bereitstellung von Daten und Datenschutz

Der Veranstalter behandelt die Daten der Teilnehmer mit großer Sorgfalt, und löscht diese spätestens drei Monate nach der letzten Exkursion. Die angegebenen Daten werden ausschließlich dem durch den Teilnehmer zur Bewerbung ausgewählten Partner übermittelt, die dortige Verarbeitung der Teilnehmer-Unterlagen steht in Verantwortung des jeweiligen Partners. Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit vor, die Daten statistisch und entpersonalisiert auszuwerten, um zum Beispiel die Anzahl der Teilnehmer einer einzelnen Studienrichtung zu ermitteln. Selbiges gilt für die im Rahmen der Exkursion mittels Umfragebogen ausgewerteten anonymen Feedbacks der Teilnehmer.

6. Auswahl der Teilnehmer

Die Anmeldungen der Teilnehmer werden nach Anmeldeschluss gesammelt und dem jeweiligen Partner übermittelt und vorgelegt. Dieser wählt die Teilnehmer der Exkursion nach selbstständig definierten Richtlinien aus. Die Benachrichtigung der Teilnahme zu einer Exkursion erfolgt durch den Veranstalter. Mit der Anmeldung alleine besteht keine Berechtigung zur Teilnahme. Der teilnehmende Partner hat die Möglichkeit, zusätzliche Teilnehmer auf eine Warteliste zu setzen. Auch diese Teilnehmer werden seitens des Veranstalters über ihren Rang auf der Warteliste informiert und können kurzfristig noch für eine Teilnahme ausgewählt werden. Trotz Nennung eines Teilnehmers auf der Warteliste entsteht dadurch kein Anspruch auf Teilnahme.

7. Bildrechte

Im Rahmen der Exkursion können Ton-, Bild- und Videoaufnahmen seitens des Veranstalters, des Partners oder beauftragter Dritter erfolgen. Der Teilnehmer erklärt dazu hiermit sein Einverständnis. Der Veranstalter behält sich vor, diese Daten im Rahmen seiner Tätigkeiten (insbesondere zu Online-Marketingzwecken) zu verwenden und damit gegenüber Außenstehenden aufzutreten.

8. Transport

Der Teilnehmer willigt ein, sich an die bestehenden Gesetze bezüglich der Mitnahme von Gütern auf Straße oder Schiene zu halten. Bei Transport mittels Bus gelten etwaige weitere Bedingungen seitens des Transportunternehmens. Bei Transport mittels Zug sind die öffentlich aufliegenden Beförderungsbedingungen des jeweiligen Betreibers zu beachten.
Der Veranstalter übernimmt die Transportkosten vom Abfahrtsort an der jeweiligen angegebenen Starthaltestelle zum angegebenen Zeitpunkt bis zum Werk sowie in diesem, als auch die der Rückreise im Rahmen der Exkursion. Sollte ein Teilnehmer eigenständig oder von einem anderen Ort an- oder abreisen oder zu einem anderen als den im Programm vorgesehenen Zeitpunkt der Exkursion beiwohnen wollen, so treffen diesen jegliche Organisations- bzw. Kostenverpflichtungen. Bei Fahrtzeiten über zwei Stunden je Fahrtrichtung wird seitens des Veranstalters für Verpflegung in der Form von Getränken und kalten Speisen gesorgt. Es kann nicht auf Diäten, Unverträglichkeiten oder sonstige Einschränkungen Rücksicht genommen werden. Nach zeitgerechter Mitteilung des Teilnehmers an den Veranstalter wird dies jedoch nach Möglichkeit versucht.

9. Schutzmaßnahmen (covid-19)

Der Teilnehmer verpflichtet sich, falls dazu aufgefordert, die notwendigen Nachweise über Immunisierungsstatus (Impfung und/oder Genesung) und/oder Testzertifikate über das nicht nachgewiesene SARS-COV-2 Virus vorzuzeigen. Des Weiteren bestätigt er die Richtigkeit seiner Angaben und willigt ein, im Falle von Contact-Tracing vom Veranstalter kontaktiert zu werden. Auch ist eine Teilnahme bei Symptomen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus auftreten können, ausgeschlossen und der Veranstalter muss darüber unverzüglich informiert werden. Der Veranstalter haftet nicht bei einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus, die mit der Exkursion in Verbindung gebracht werden könnte. Alle Teilnehmer erklären sich dazu bereit, die geltenden Schutzmaßnahmen einzuhalten und sind sich eines Restrisikos bewusst.

10. Gewinnspiel

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die auch tatsächlich an einer der Exkursionen teilnehmen, eine Anmeldung alleine reicht dafür nicht. Mitglieder der IAESTE Austria sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Es ist keine Barablöse möglich. Der Gewinner wird per E-Mail benachrichtigt. Wird der Preis nicht fristgerecht abgeholt so verfällt der Anspruch darauf. Der Veranstalter wird mit Übergabe des Gewinnspielpreises von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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